AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hilzinger IT-Lösungen GmbH
1. Allgemeines
1.1. Für alle Angebote, Verkäufe, und Lieferungen der Hilzinger IT-Lösungen
GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit nichts anderes
vereinbart ist. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Kunden verpflichten
Hilzinger IT-Lösungen GmbH nicht, auch wenn Hilzinger IT-Lösungen GmbH ihnen
nicht ausdrücklich widerspricht. Die Verkaufsbedingungen der Hilzinger IT-Lösungen
GmbH gelten auch dann, wenn Hilzinger IT-Lösungen GmbH in Kenntnis entgegenstehender
Verkaufsbedingungen oder sonstiger abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung
an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.2. Bis zu einer gegenteiligen Vereinbarung gelten diese Bedingungen für den
gesamten und zukünftigen Geschäftsverkehr.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Die Angebote der Hilzinger IT-Lösungen GmbH erfolgen stets freibleibend.
Hilzinger IT-Lösungen GmbH ist nur dann verpflichtet, eine schriftliche Auftragsbestätigung
zu erteilen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Durch Auslieferung wird
ein Auftrag in jedem Fall verbindlich. Übermittlungsfehler bei telefonischen
Anfragen und Bestellungen gehen zu Lasten des Kunden.
Hilzinger IT-Lösungen GmbH ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen.
2.2. Die Zusendung einer Preisliste der Hilzinger IT-Lösungen GmbH ist nicht
als Angebot zu sehen.
2.3. An sämtlichen technischen Ausarbeitungen, Kostenvoranschlägen und Zeichnungen
behält sich Hilzinger IT-Lösungen GmbH alle Urheberrechte vor - sie dürfen weder
vervielfältigt noch Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
2.4. Handelsübliche Mengen-, Gewichts-, Qualitäts- und sonstigen Abweichungen
muss der Kunde hinnehmen. Das gilt auch dann, wenn er bei seiner Bestellung
auf Muster oder Prospekte, Zeichnungen oder Abbildungen Bezug nimmt, wenn diese
nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
3. Lieferungen, Übergang der Gefahr und Verzug
3.1. Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Kunden, und zwar auch
dann, wenn Hilzinger IT-Lösungen GmbH die Anfuhr und die Aufstellung übernommen
hat.
3.2. Teillieferungen und Teilleistungen durch Hilzinger IT-Lösungen GmbH sind
zulässig.
3.3. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch
nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen,
Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist
eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Unternehmen verlassen
hat, oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Soweit nichts anderes ausdrücklich
vereinbart ist sind Termine und Fristen unverbindlich. Außerdem steht die Verpflichtung
zur Einhaltung von Lieferfristen immer unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstlieferung
an Hilzinger IT-Lösungen GmbH.
3.4. Wird Hilzinger IT-Lösungen GmbH trotz eines kongruenten Deckungsgeschäfts
von einem Vorlieferanten nicht oder nicht rechtzeitig beliefert, ist Hilzinger
IT-Lösungen GmbH zum Rücktritt vom Vertrag mit dem Kunden berechtigt. Dies gilt
auch für einzelne Gegenstände aus einer einheitlichen Bestellung.
3.5. Der Hilzinger IT-Lösungen GmbH nicht zu vertretende Streiks, Aussperrung
(auch bei Lieferanten und Vorlieferanten) und sonstige Fälle höherer Gewalt
befreien Hilzinger IT-Lösungen GmbH für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung
der vertraglich übernommenen Lieferpflicht. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger
unvorhersehbar und unverschuldeter Umstände verlängert sich die Pflicht in angemessenem
Umfang. Wird Hilzinger IT-Lösungen GmbH die von ihm zu erbringende Lieferung
durch diese Ereignisse unmöglich, ist Hilzinger IT-Lösungen GmbH berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn es handelt sich um reine Leistungserschwerung,
die für Hilzinger IT-Lösungen GmbH zumutbar ist. Verlängert sich die Lieferfrist
oder wird Hilzinger IT-Lösungen GmbH von der Lieferverpflichtung frei, so kann
der Abnehmer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
3.6. Bei Verzug kann der Kunde nach dem Ablauf einer angemessenen Nachfrist
vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware bis zum Fristablauf nicht versandbereit
gemeldet ist. Die Frist wird erst durch Eingang der schriftlichen Nachfristsetzung
des Kunden in Lauf gesetzt.
3.7. Ein für den Fall des Leistungsverzugs der Hilzinger IT-Lösungen GmbH oder
der der Hilzinger IT-Lösungen GmbH zu vertretende Unmöglichkeit der Leistung
dem Kunden zustehender Anspruch auf Schadenersatz wegen Verzugsschadens oder
wegen Nichterfüllung, der wahlweise zum Rücktrittsrecht geltend zu machen ist,
wird nur bei durch leichte Fahrlässigkeit der Hilzinger IT-Lösungen GmbH verursachten
Schäden gewährt, wobei die Beschränkung für vertragstypische Schäden auf 10%
der Vertragssumme erfolgt. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden wird ausgeschlossen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt auch bei grobem Verschulden eines Erfüllungsgehilfen.
Die gesetzliche Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Hilzinger
IT-Lösungen GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Angestellten bleibt hiervon
unberührt. Soweit die Haftung für Hilzinger IT-Lösungen GmbH ausgeschlossen
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter
und Erfüllungsgehilfen. Ausgeschlossen sind soweit von uns nicht grober Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, alle weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers,
einschließlich Schadenersatzansprüche für Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
3.8. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen,
vom Auftraggeber unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte gemäß Ziffer 5 entgegenzunehmen.
3.9. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung des Vertragsgegenstandes
auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Hilzinger IT-Lösungen GmbH
die Anfuhr und die Aufstellung übernommen hat.
3.10. Wird der Versand ohne Verschulden der Hilzinger IT-Lösungen GmbH verzögert,
so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die
Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
4. Einfacher, verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt
4.1. Hilzinger IT-Lösungen GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten
Produkten bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem
Kunden vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle Forderungen aus den
Geschäftsverbindungen mit dem Kunden. Dies gilt auch dann, wenn der Preis für
bestimmte vom Kunden bezeichnete Waren gezahlt wird, da das vorbehaltene Eigentum
als Sicherung für die Saldoforderung der Hilzinger IT-Lösungen GmbH dient. Der
Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
4.2. Nimmt Hilzinger IT-Lösungen GmbH einen Liefergegenstand zurück, so liegt
darin kein Rücktritt von Vertrag, es sei denn, Hilzinger IT-Lösungen GmbH hätte
dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen
Dritter wird der Kunde Hilzinger IT-Lösungen GmbH unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
4.3. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets
für Hilzinger IT-Lösungen GmbH vorgenommen, ohne dass hieraus der Hilzinger
IT-Lösungen GmbH Verbindlichkeiten erwachsen. Wird die Kaufsache mit anderen,
Hilzinger IT-Lösungen GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt
Hilzinger IT-Lösungen GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit
der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen
das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Kaufsache
mit anderen, Hilzinger IT-Lösungen GmbH nicht gehörenden Gegenständen untrennbar
vermischt, so erwirbt Hilzinger IT-Lösungen GmbH das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen
zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die
Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass
der Kunde Hilzinger IT-Lösungen GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der
Kunde verwahrt so das entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Hilzinger
IT-Lösungen GmbH.
4.4. Hilzinger IT-Lösungen GmbH verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten
auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden
Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.
Die Ermächtigung des Kunden zur Veräußerung der Vorbehaltsware sowie zu deren
Verarbeitung, Umbildung, Vermischung und Vermengung ferner zur Einziehung der
abgetretenen Forderung erlischt bei Nichteinhalt der Zahlungsbedingungen, bei
unberechtigten Verfügungen, sowie auch dann, wenn gegen den Kunden ein Insolvenzrechtsverfahren
beantragt ist. In diesem Fall ist Hilzinger IT-Lösungen GmbH berechtigt, die
Vorbehaltsware sofort in Besitz zu nehmen.
4.5. Die Gefahr des Untergangs, der Abnutzung oder Beschädigung während der
Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts trägt der Kunde.
5. Mängelgewährleistung
5.0. Offene Transportschäden (Verpackung beschädigt) müssen vom Zusteller schriftlich
bestätigt werden bzw. bei Spedition innerhalb 24 Stunden schriftlich gemeldet
werden, verdeckte Transportschäden (Inhalt beschädigt) innerhalb einer Woche.
Die Ware muss bis zur Besichtigung durch den Zulieferer vollständig, wie bei
Erhalt, unbenutzt bleiben. Wird die Ware zurück- geschickt, erlischt der Versicherungsanspruch.
5.1. Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware oder das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach
Lieferung - bei verdeckten Mängeln spätestens innerhalb von 10 Tagen nach ihrer
Entdeckung - schriftlich zu rügen. Das selbe gilt bei Mehr- oder Minderlieferungen
sowie Lieferung von anderen als den geschuldeten Sachen. Erfüllt der Kunde die
ihm obliegende Untersuchungs- und/oder Rügepflicht nicht oder nicht rechtzeitig,
so sind sämtliche Ansprüche aus der mangelhaften Lieferung bzw. Mehr- oder Minderlieferung
ausgeschlossen. Ebenso verliert der Kunde das Recht, die Abnahme wegen dieser
nicht oder nicht rechtzeitig gerügter Mängel zu verweigern.
5.2. Hat der Kunde oder ein Dritter eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten vorgenommen,
ist die Haftung der Hilzinger IT-Lösungen GmbH insoweit ausgeschlossen, als
diese Nachbesserungsarbeiten zu weiteren Schäden geführt haben.
5.3. Hilzinger IT-Lösungen GmbH hat das Recht beanstandete Ware insgesamt zweimal
nachzubessern oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Schlägt die Nachbesserung
oder die Ersatzlieferung auch beim zweiten Mal fehl, kann der Kunde den Vertrag
rückgängig machen (Wandlung) oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) verlangen. Dasselbe gilt, wenn Hilzinger IT-Lösungen GmbH zur Nachbesserung
oder mangelfreien Ersatzlieferung nicht in der Lage ist. Durch Ausbesserung
oder Nachbesserung wird die Gewährleistungspflicht um die Dauer dieser Arbeiten
verlängert.
5.4. Hilzinger IT-Lösungen GmbH behält sich vor, die Nachbesserung am Erfüllungsort
vorzunehmen.
5.7. Stellt sich heraus, dass die vom Kunden zur Nachbesserung in Auftrag gegebene
Sache mangelfrei ist, kann Hilzinger IT-Lösungen GmbH dem Kunden die Aufwendungen
in Rechnung stellen, die ihm zur Überprüfung der Mangelhaftigkeit der Sache
erwachsen ist.
5.8. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Komplettgeräte 6 Monate (unter
Ausschluss von Zubehör), wenn im Lieferschein oder der Rechnung keine andere
Gewährleistungsfrist vermerkt ist. Sie beginnt mit Gefahrenübergang, spätestens
mit Anlieferung der Ware. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch
für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus
unerlaubter Handlung/Produkthaftpflicht geltend gemacht werden.
5.9. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen
entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage
bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte
oder nachlässige Behandlung, Austauschteile, chemische, elektromagnetische oder
elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen
sind.
5.10. Für Ersatzlieferung und Nachbesserung haftet Hilzinger IT-Lösungen GmbH
vorbehaltlich der Regelung in 5.1 und 5.2 im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen
Liefergegenstand.
5.11. Zur Vornahme aller der Hilzinger IT-Lösungen GmbH nach billigem Ermessen
notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde Hilzinger
IT-Lösungen GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls
ist Hilzinger IT-Lösungen GmbH von der Mängelhaftung befreit. Rücksendungen
werden nur mit Beilegung aller mitgelieferten Teile entgegen-genommen.
5.12. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
5.14. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich
ist, Standardsoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen
vollkommen fehlerfrei arbeitet. Hilzinger IT-Lösungen GmbH macht diesbezüglich
keine Kompatibilitätszusagen.
5.15 Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an gelieferter Software
vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde
weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.
6. Preise
6.1. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, verstehen sich alle
Preise netto ohne Verpackung und Transport zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen
Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich außerdem in Euro und sind freibleibend.
7. Zahlung
7.1. Rechnungen sind, sofern nicht anderes vereinbart ist, netto ohne jeden
Abzug bei Lieferung nach Rechnungsdatum per Überweisung sofort zahlbar.
7.2. Keine Zahlungen in diesem Sinne sind Wechsel, sonstige Zahlungsversprechen
oder Forderungsabtretungen, bevor nicht die Zahlung selbst erfolgt. Die Annahme
von Schecks und Wechseln erfolgt unter dem üblichen Vorbehalt des Zahlungseingangs
und der Diskontierungsmöglichkeit bei den Bankverbindungen mit Hilzinger IT-Lösungen
GmbH. Vordatierte Schecks werden nicht in Zahlung genommen. Diskont- und Wechselspesen
gehen zu Lasten des Kunden. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer
nach Vertragsabschluß eingetretenen oder
Hilzinger IT-Lösungen GmbH bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Kunden gefährdet, so hat Hilzinger IT-Lösungen GmbH das Recht, Vorauszahlungen
und sofortige Zahlungen aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen
zu verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie die Weiterbearbeitung
an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Dieses Recht steht Hilzinger IT-Lösungen
GmbH auch dann zu, wenn der Kunde trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine
Zahlung leistet.
7.3. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn Hilzinger IT-Lösungen
GmbH ausdrücklich zugestimmt hat, wenn Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt worden sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts
nur insoweit befugt, als sein Gegenrecht auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
7.4. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% (mindestens aber 8%)
über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines
höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
8. Haftung
8.1. Soweit in diesen AGB nicht anders bestimmt, haftet Hilzinger IT-Lösungen
GmbH in vollem Umfang nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobem Verschulden
oder auf dem groben Verschulden seiner Angestellten beruht.
8.2. Für Schäden die durch das grobe Verschulden seiner einfachen Erfüllungsgehilfen
verursacht sind, haftet Hilzinger IT-Lösungen GmbH im vertragstypischen Umfang.
8.3. Für eigene einfache Fahrlässigkeit oder die einfache Fahrlässigkeit leitender
Angestellter haftet Hilzinger IT-Lösungen GmbH ebenfalls nur auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden.
8.4. Weitergehende Ansprüche des Kunden als in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
vorgesehen, vor allem für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sind, soweit
sie nicht auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen und die Zusicherung
gerade den Schutz des Kunden vor solchen Schäden bezwecken sollte, ausgeschlossen.
Der Haftungsausschluss gilt auch, soweit Ansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
für Verschulden bei Vertragsabschluß oder außervertraglichen Haftungsbeständen,
wie z. B. unerlaubter Handlung, hergeleitet werden. Der Haftungsausschluss gilt
nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hilzinger IT-Lösungen GmbH
oder seiner leitenden Angestellten, sowie für die Fälle, in denen die Folgeschäden
und der entgangene Gewinn zum vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden gehören.
Soweit Hilzinger IT-Lösungen GmbH durchsetzbare Ansprüche gegen Dritte hat,
wird
Hilzinger IT-Lösungen GmbH von der Haftung durch Abtretung dieser Ansprüche
an den Kunden frei.
8.5. Punkt 8.4 gilt nicht für anfängliches Unvermögen oder zu vertretende Unmöglichkeit
und für Verzugsschaden (dazu siehe 3.7.).
8.6. Die Haftung für Datenverluste wird grundsätzlich auf den typischen Wiederherstellungsaufwand
beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von
Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass
der Datenverlust auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.
8.7. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden
Regelungen unberührt.
9. Export
9.1. Die gelieferten Waren unterliegen deutschem und amerikanischen Ausfuhrkontrollen
und Embargobestimmungen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Wiederausfuhr
aus der BRD nur mit Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in
Eschborn/Taunus und des Office of Export Control in Washington/USA möglich ist.
Der Kunde hat diesen Hinweis an seinen Kunden weiterzugeben und damit, soweit
es in seiner Macht steht, die Einhaltung der Bestimmung bis zum Endverbraucher
zu gewährleisten.
10. Geltendes Recht und Gerichtsstand
10.1. Erfüllungsort ist der Gerichtsstand der Hilzinger IT-Lösungen GmbH.
10.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Geltung des Einheitlichen UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
10.3. Soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder er in der BRD keinen Allgemeinen
Gerichtsstand hat, sind die Zivilgerichte in Freiburg örtlich und international
zuständig.
11. Änderungen
Jede Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf zu ihrer Gültigkeit
der Bestätigung durch Hilzinger IT-Lösungen GmbH. Maßgebend für Lieferungen
der Hilzinger IT-Lösungen GmbH sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Werden sie durch schriftliche Vereinbarungen teilweise abgeändert, so bleiben
sie im übrigen gültig.
08.04.2002
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